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Zahnzusatzversicherung im Vergleich 2026

Den passenden Tarif sicher finden

Beim Zahnzusatzversicherung Vergleich zeigt sich: Der Eigenanteil für eine Krone sinkt mit dem richtigen Tarif von 621 auf 155 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich lohnt sich: Bei einer Keramikkrone für 900 Euro sinkt der Eigenanteil von 621 auf 155 Euro.
  • check Stiftung Warentest hat 285 Tarife geprüft, 125 davon erhielten die Bewertung 'Sehr Gut', 13 die Bestnote 0,5.
  • check Beiträge für eine gute Absicherung beginnen bei 12 Euro im Monat, Premiumschutz kostet ab 29 Euro.
  • check Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten Jahren, gute Tarife bieten mindestens 1.000 Euro im ersten Jahr.
  • check Die Erstattungsquote für Zahnersatz reicht je nach Tarif von 75 bis 100 Prozent; die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 80 Prozent.
Zahnzusatzversicherung im Vergleich 2026
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Inhaltsverzeichnis

1. Warum lohnt sich ein Vergleich, und welche Zahnzusatzversicherung ist die beste?

Wer einen Zahnzusatzversicherung Vergleich startet, merkt schnell: Der Markt ist riesig, die Preisunterschiede enorm. Zwischen dem günstigsten Basistarif ab 7,78 Euro und einem Premiumschutz für über 30 Euro im Monat liegen Welten. Gleichzeitig entscheidet die Tarifwahl darüber, ob Sie bei einer Keramikkrone 155 Euro oder 621 Euro aus eigener Tasche zahlen. Genau deshalb lohnt sich ein gründlicher Vergleich.

Der Grund für diese Lücke liegt im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kasse zahlt beim Zahnersatz einen festen Zuschuss, der sich an der sogenannten Regelversorgung orientiert. Ohne Bonusheft liegt dieser Festzuschuss bei 60 % der Regelversorgungskosten, bei einer Krone (Befund 1.1) sind das 239 Euro. Wer sein Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt hat, erhält 70 % (279 Euro), nach zehn Jahren 75 % (299 Euro). Das klingt zunächst ordentlich, doch die Regelversorgung ist eine einfache Standardlösung. Sobald Sie eine hochwertigere Versorgung wählen, etwa eine Keramikkrone statt einer Metallkrone, steigt der Eigenanteil deutlich.

Ein Beispiel: Eine Keramikkrone im Frontzahnbereich kostet 800 bis 1.200 Euro. Der Festzuschuss der Kasse liegt bei 298,79 Euro (mit maximalem Bonus). Den Rest, im Schnitt über 600 Euro, tragen Sie selbst. Bei einem Implantat mit Krone, das zwischen 2.200 und 4.200 Euro kosten kann, wird die Lücke noch größer: Für die Implantatinsertion selbst zahlt die Kasse keinen eigenen Zuschuss, nur für den Zahnersatz-Anteil.

17,8 Millionen Deutsche haben bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Das entspricht einem Zuwachs von über 4,3 Millionen Versicherten seit 2012. Die steigende Nachfrage zeigt: Viele gesetzlich Versicherte wissen, dass der Kassenschutz allein nicht reicht.

Was eine Zahnzusatzversicherung genau abdeckt und worauf es bei der Wahl ankommt, erklaert unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung: Schutz, Kosten und Tarifwahl .

Die Frage nach der besten Zahnzusatzversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Basissegment (75 % Zahnersatz-Erstattung) bietet der Allianz Mein Zahnschutz 75 ab 12,94 Euro im Monat für 21- bis 30-Jährige ein solides Fundament. Im mittleren Segment erstattet die Württembergische ZahnSchutz Komfort 90 bereits 90 % bei einer großzuegigen Zahnstaffel von 1.500 Euro im ersten Jahr. Wer eine Zahnzusatzversicherung 100 Prozent sucht, findet beim DFV Zahnschutz Exklusiv 100 die höchste Zahnstaffel am Markt: 1.750 Euro im ersten Jahr bei voller Erstattung. Als Zahnzusatzversicherung Empfehlung für die meisten Versicherten eignet sich das mittlere Segment. Die folgenden Abschnitte zeigen im Detail, wie sich diese Tarife in der Praxis unterscheiden.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale | PKV-Verband

2. Stiftung Warentest: Testsieger 2026

Wer nach Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest sucht, findet eine umfangreiche Datenbasis: Im Juli 2025 hat die Stiftung insgesamt 285 Tarife geprüft. Das Ergebnis: 125 Tarife (rund 44 %) erhielten die Bewertung "Sehr Gut", 13 davon die Bestnote 0,5. Auch der Zahnzusatzversicherung Vergleich Stiftung Warentest zeigt: Die Auswahl ist groß, doch die Note allein reicht nicht für eine Entscheidung.

Denn die Stiftung Warentest gewichtet einen einzigen Faktor mit 90 %: die Zahnersatzleistungen. Wie viel ein Tarif für Kronen, Brücken und Implantate erstattet, bestimmt fast die gesamte Note. Prophylaxe, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie fliessen kaum in die Bewertung ein. Ein Tarif mit Bestnote 0,5 kann bei der professionellen Zahnreinigung oder bei Aufbissschienen deutlich schlechter abschneiden als ein Tarif mit Note 1,0.

Was die Testnoten verschweigen

Die Note zeigt nicht, wie hoch der Eigenanteil in einer konkreten Behandlungssituation ausfällt. Zwei Tarife mit identischer Bestnote können völlig unterschiedliche Zahnstaffeln haben: Der eine begrenzt die Erstattung im ersten Jahr auf 900 Euro, der andere auf 1.750 Euro. Bei einem Implantat für 3.000 Euro macht das einen Unterschied von 850 Euro Eigenanteil.

Auch die Beiträge schwanken erheblich. Ein 35-Jähriger zahlt für einen Tarif mit 90 % Zahnersatz-Erstattung je nach Anbieter zwischen 12,41 und 23,58 Euro im Monat. Über ein Jahr gerechnet sind das bis zu 134 Euro Unterschied bei vergleichbarer Note. Deshalb lohnt sich der Blick über die Testnote hinaus: Prüfen Sie, was ein Tarif konkret erstattet und wie hoch die Zahnstaffel im ersten Jahr ist.

Kennzahl Wert
Getestete Tarife 285
Bewertung "Sehr Gut" 125 (ca. 44 %)
Bestnote 0,5 13 Tarife
Gewichtung Zahnersatz 90 %

Die Stiftung Warentest bietet eine solide Vorauswahl für den Zahnzusatzversicherung Vergleich Testsieger. Fürdie endgültige Entscheidung braucht es allerdings einen Vergleich, der Erstattungsquoten, Zahnstaffeln und Beiträge für Ihr Alter nebeneinanderstellt. Die folgende Zahnzusatzversicherung Tabelle fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

Quellen: Stiftung Warentest

3. Worauf beim Vergleich achten? 7 Kriterien

Die Testnote der Stiftung Warentest zeigt, wie gut ein Tarif beim Zahnersatz abschneidet. Füreinen vollständigen Zahnzusatzversicherung Vergleich müssen Sie aber sieben Kriterien prüfen. Jedes einzelne kann darüber entscheiden, ob der Tarif im Leistungsfall wirklich zahlt.

Erstattungsquote Zahnersatz

Dieses Kriterium hat das größte Gewicht. Tarife mit 70 bis 75 % Erstattung sind günstiger, lassen aber einen spürbaren Eigenanteil. Bei 90 % verringert sich die Lücke deutlich, bei 100 % übernimmt die Versicherung den kompletten Restbetrag nach Abzug des Festzuschusses. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Erstattung von mindestens 80 bis 100 % der Kosten.

Zahnstaffel

Die Zahnstaffel begrenzt, wie viel der Tarif in den ersten Versicherungsjahren höchstens erstattet. Gute Tarife bieten mindestens 1.000 Euro im ersten Jahr, leistungsstarke Tarife 1.500 Euro oder mehr. Wer in den ersten Jahren eine teure Behandlung braucht, sollte auf eine möglichst hohe Zahnstaffel achten. Ab dem vierten oder fünften Jahr heben die meisten Tarife diese Begrenzung auf.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Zahnärzte rechnen nach der GOZ ab und können den Regelsatz (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) steigern. Einige Tarife erstatten auch darüber hinaus bis zum 5,0-fachen Satz. Liegt Ihre Zahnarztrechnung über dem vom Tarif gedeckten Faktor, tragen Sie die Differenz selbst. Prüfen Sie deshalb, welchen GOZ-Faktor Ihr Wunschtarif abdeckt.

Wartezeiten und Gesundheitsfragen

Wer eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sucht, hat gute Karten: Die meisten aktuellen Tarife verzichten auf eine allgemeine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt direkt nach Vertragsabschluss. Was dagegen bei jedem Anbieter gilt: Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind vom Schutz ausgeschlossen. Die Gesundheitsfragen beim Antrag sind entscheidend. Manche Tarife fragen nur nach einer bestehenden Prothese, andere zusätzlich nach Parodontitis, fehlenden Zähnen, laufenden Behandlungen und Kieferorthopädie.

Welche Tarife tatsaechlich ohne Wartezeit leisten und wo die Unterschiede liegen, zeigt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit im Detail .

Beitragsstabilität und Altersrückstellungen

Zahnzusatzversicherungen werden mit dem Alter teurer. Tarife mit Altersrückstellungen legen einen Teil des Beitrags zurück, um spätere Erhöhungen abzufedern. Tarife ohne Altersrückstellungen starten günstiger, steigen aber stärker. Wer den Tarif langfristig halten möchte, sollte diesen Punkt vergleichen.

Kieferorthopädie bei Kindern

Familien sollten prüfen, ob der Tarif Kieferorthopädie abdeckt. Die Spanne reicht von 0 % Erstattung (etwa beim Allianz Mein Zahnschutz 75) bis zu 100 % bei der Concordia ZAHN SORGLOS 100 mit bis zu 8.000 Euro Erstattung. Da kieferorthopaedische Behandlungen mehrere tausend Euro kosten können, macht dieser Unterschied viel aus.

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit liegt je nach Tarif bei ein bis zwei Jahren. Danach können Sie mit Fristen zwischen einem und drei Monaten kündigen. Ein kurze Kündigungsfrist gibt Ihnen Flexibilität, falls Sie später einen besseren Tarif finden. Die Widerrufsperiode beträgt bei allen Anbietern 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Wie sich die Beitraege nach Alter und Leistungsniveau unterscheiden, schluesselt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung Kosten nach Alter und Tarif auf.

Quellen: Verbraucherzentrale

4. Erstattungsbeispiele: Was zahlt die Zahnzusatzversicherung wirklich?

Erstattungsquoten klingen abstrakt. Was zählt, ist der Betrag, der am Ende auf Ihrer Rechnung stehen bleibt. Zwei Rechenbeispiele zeigen, wie sich verschiedene Tarife im Zahnzusatzversicherung Vergleich konkret auswirken.

Beispiel 1: Keramikkrone im Frontzahnbereich

Ausgangslage: Eine Keramikkrone kostet 900 Euro. Die versicherte Person ist 35 Jahre alt und führt das Bonusheft seit fünf Jahren lückenlos. Der Festzuschuss der Kasse (70 % der Regelversorgung) beträgt 278,87 Euro. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von 621,13 Euro.

Tarif Erstattung ZZV Eigenanteil
Ohne Zahnzusatzversicherung 0 EUR 621 EUR
Allianz Mein Zahnschutz 75 (75 %) 466 EUR 155 EUR
Allianz Mein Zahnschutz 100 (100 %) 621 EUR 0 EUR

Mit dem Allianz Mein Zahnschutz 75 sinkt der Eigenanteil auf 155,28 Euro. Der Tarif erstattet 75 % der verbleibenden Kosten nach Abzug des Festzuschusses, also 465,85 Euro. Mit einem 100-Prozent-Tarif wie dem Allianz Mein Zahnschutz 100 entfällt der Eigenanteil komplett. Die Zahnstaffel von 1.000 Euro im ersten Jahr reicht für dieses Beispiel aus.

Beispiel 2: Einzelzahnimplantat

Ausgangslage: Ein Implantat mit Krone kostet 3.000 Euro. Die Kasse zahlt nur einen Festzuschuss für den Zahnersatz-Anteil (die Krone), nicht für die Implantatinsertion selbst. Der Festzuschuss beträgt rund 239 Euro. Ohne Zahnzusatzversicherung bleiben etwa 2.761 Euro Eigenanteil.

Hier zeigt sich die Zahnstaffel: Wer den Allianz Mein Zahnschutz 100 erst kürzlich abgeschlossen hat, erhält im ersten Versicherungsjahr maximal 1.000 Euro Erstattung. Der Eigenanteil beträgt dann noch 1.761 Euro, trotz 100 % Erstattungsquote. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt die Zahnstaffel beim Allianz Mein Zahnschutz 100 komplett, der Eigenanteil sinkt auf rund 0 Euro.

Situation Eigenanteil
Ohne Zahnzusatzversicherung ca. 2.761 EUR
Allianz Mein Zahnschutz 100, 1. Jahr ca. 1.761 EUR
Allianz Mein Zahnschutz 100, ab 4. Jahr ca. 0 EUR

Die Empfehlung für beide Szenarien ist klar: Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, bevor ein Behandlungsbedarf entsteht. Je früher Sie starten, desto weniger schraenkt die Zahnstaffel die Erstattung ein. Wer bereits weiss, dass eine teure Behandlung ansteht, sollte Tarife mit hoher Zahnstaffel im ersten Jahr vergleichen, etwa den DFV Zahnschutz Exklusiv 100 mit 1.750 Euro oder die Concordia ZAHN SORGLOS 100 mit 1.500 Euro.

Ob sich eine Zahnzusatzversicherung fuer Ihre persoenliche Situation rechnet, koennen Sie mit unserer Entscheidungshilfe Zahnzusatzversicherung sinnvoll: Lohnt sich der Abschluss? pruefen.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale

5. Erfahrungen: Was Versicherte wirklich berichten

Wer sich mit dem Thema Zahnzusatzversicherung Erfahrungen beschäftigt, findet in Foren und Bewertungen bestimmte Themen immer wieder: Erstattungsgeschwindigkeit, überraschende Leistungslücken und die Frage, ob sich der Vertrag langfristig auszahlt.

Häufig gelobte Punkte

Viele Versicherte berichten positiv über die Erstattung bei Zahnersatz. Wer eine Keramikkrone oder eine Brücke braucht, erlebt den größten finanziellen Unterschied. Bei einer Krone für 900 Euro sinkt der Eigenanteil mit einem guten Tarif von über 600 Euro auf unter 200 Euro, das ist sofort spürbar. Positiv fällt auch auf, dass die professionelle Zahnreinigung (60 bis 150 Euro pro Sitzung) von den meisten Tarifen vollständig erstattet wird.

Typische Fallstricke

Der häufigste Ärger entsteht durch die Zahnstaffel. Wer kurz nach Vertragsabschluss eine teure Behandlung braucht, stellt fest, dass die Erstattung im ersten Jahr gedeckelt ist. Bei einem Implantat für 3.000 Euro und einer Zahnstaffel von 1.000 Euro bleiben trotz 100-Prozent-Tarif noch 1.761 Euro Eigenanteil. Dieser Punkt überrascht viele Versicherte, obwohl er in den Tarifbedingungen klar geregelt ist.

Ein weiterer Stolperstein: Angeratene oder bereits begonnene Behandlungen sind bei allen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer beim Zahnarzt bereits einen Befund erhalten hat und danach eine Zahnzusatzversicherung abschließt, geht für diese Behandlung leer aus. Die Gesundheitsfragen im Antrag fragen gezielt danach. Zudem können fehlende, nicht ersetzte Zähne den Abschluss bei einigen Anbietern verhindern oder die Erstattung einschränken.

Beiträge können steigen

Ein Thema, das in Erfahrungsberichten regelmäßig auftaucht: steigende Beiträge mit dem Alter. Tarife ohne Altersrückstellungen passen die Beiträge regelmäßig an die höhere Behandlungswahrscheinlichkeit im Alter an. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, den Abschluss zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr zu prüfen. In diesem Alter sind die Beiträge noch moderat und die Zahnstaffel laeuft aus, bevor die ersten größeren Behandlungen typischerweise anfallen.

Die gezahlten Beitraege lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklaert unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen .

Quellen: Verbraucherzentrale

6. So finden Sie den besten Tarif

Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich bringt nur dann ein gutes Ergebnis, wenn Sie systematisch vorgehen. Drei Schritte führen zur passenden Tarifempfehlung.

Schritt 1: Zahnzustand ehrlich einschätzen

Prüfen Sie, ob Sie fehlende Zähne, laufende Behandlungen oder eine bekannte Parodontitis haben. Diese Punkte tauchen in den Gesundheitsfragen fast jedes Tarifs auf. Beim Janitos JA dental 75plus etwa führt mehr als ein fehlender, nicht ersetzter Zahn zum Ausschluss. Beim SDK ZAHN 90 liegt die Grenze erst bei mehr als vier fehlenden Zähnen. Wer einen schwierigen Zahnstatus hat, sollte gezielt nach Tarifen mit wenigen Gesundheitsfragen suchen, etwa dem DFV Zahnschutz Exklusiv 100 mit nur einer einzigen Frage (bestehende Prothese).

Schritt 2: Leistungsniveau wählen

Der Markt teilt sich in drei Segmente. Die Monatsbeiträge haengen stark vom Alter ab, daher hier die Spannen für das Referenzalter 35 Jahre.

  • Basis (70 bis 75 % Zahnersatz): Beiträge ab 7,65 bis 22,90 Euro im Monat. Beispiel: Janitos JA dental 75plus ab 7,78 Euro oder Allianz Mein Zahnschutz 75 ab 17,39 Euro für einen 35-Jährigen.
  • Mittel (90 % Zahnersatz): Beiträge ab 12,41 bis 56,86 Euro im Monat. Beispiel: SDK ZAHN 90 ab 12,41 Euro oder Allianz Mein Zahnschutz 90 ab 23,58 Euro für einen 35-Jährigen.
  • Premium (100 % Zahnersatz): Beiträge ab 14,57 bis 75,70 Euro im Monat. Beispiel: DFV Zahnschutz Exklusiv 100 ab 29,30 Euro oder Concordia ZAHN SORGLOS 100 ab 32,67 Euro für einen 35-Jährigen.

Fürdie meisten Versicherten bietet das mittlere Segment das beste Verhältnis aus Beitrag und Leistung. Wer selten zum Zahnarzt geht und vor allem Vorsorge absichern möchte, kann mit einem Basistarif starten. FürVersicherte, die in absehbarer Zeit Zahnersatz brauchen, lohnt sich ein Premium-Tarif mit hoher Zahnstaffel.

Schritt 3: Tarife vergleichen

Vergleichen Sie mindestens drei Tarife aus dem gewählten Segment. Achten Sie dabei auf die sieben Kriterien aus Abschnitt 3. Besonders wichtig: die Zahnstaffel im ersten Jahr und den GOZ-Faktor. Ein Tarif, der nur bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz erstattet, kann bei privatzahnärztlichen Rechnungen eine Deckungslücke lassen. Tarife mit dem 5,0-fachen Faktor, wie die Württembergische ZahnSchutz Komfort 90, bieten hier mehr Sicherheit.

Nutzen Sie einen unabhängigen Vergleichsrechner, der Erstattungsquoten, Zahnstaffeln und Beiträge für Ihr Alter gegenüberstellt. So sehen Sie auf einen Blick, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt.

Welche Versicherer am Markt aktiv sind und was ihre Tarife auszeichnet, fasst unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung Anbieter im Vergleich zusammen.

7. Fazit: Der richtige Tarif für Ihre Zähne

Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich zeigt: Die Preisunterschiede zwischen den Tarifen sind groß, die Leistungsunterschiede noch größer. Die beste Zahnzusatzversicherung 2026 ist nicht der günstigste Tarif, sondern der, der zu Ihrem Zahnzustand und Budget passt. Zwischen einem Basistarif ab 7,78 Euro und einem Premiumschutz ab 29,30 Euro im Monat liegen nicht nur Kosten, sondern im Leistungsfall Hunderte Euro Eigenanteil.

Wer nicht abwarten möchte, bis eine teure Behandlung nötig wird, sollte drei Dinge beachten. Die Zahnstaffel entscheidet in den ersten Jahren darüber, wie viel wirklich erstattet wird. Ein Tarif mit mindestens 1.000 Euro im ersten Jahr und Wegfall der Begrenzung ab dem vierten Jahr deckt die meisten Szenarien ab. Die Stiftung Warentest bietet mit 125 gut bewerteten Tarifen eine solide Vorauswahl, doch für die endgültige Entscheidung zählt der konkrete Erstattungsbetrag für Ihre Behandlung.

Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen, falls bereits eine Behandlung absehbar ist. Vergleichen Sie damit mindestens drei Tarife aus dem Segment, das zu Ihrem Budget passt, und prüfen Sie neben der Erstattungsquote auch die Zahnstaffel und den GOZ-Faktor. Je früher Sie abschließen, desto mehr profitieren Sie von der vollen Erstattung ohne Staffelbegrenzung.

Einen Überblick über alle Anbieter, Tarifstufen und Kurzprofile finden Sie in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung Anbieter im Überblick . Detaillierte Kosteninformationen nach Altersgruppen bietet unser Ratgeber Was kostet eine Zahnzusatzversicherung? .

Ob sich der Abschluss lohnt, beantwortet unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung sinnvoll: Entscheidungshilfe . Wie Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, erklärt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen .

Wer besonders auf Sofortschutz und Wartezeiten achtet, findet alle Details in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Sofortschutz und Staffel .

8. Häufige Fragen

Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet mindestens 80 bis 100 % der Kosten für Zahnersatz, also für Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Die Zahnstaffel sollte im ersten Jahr bei mindestens 1.000 Euro liegen, besser bei 1.500 Euro oder mehr.

Neben dem Zahnersatz lohnt sich eine Abdeckung der professionellen Zahnreinigung (60 bis 150 Euro pro Sitzung) und hochwertiger Zahnbehandlungen wie Wurzelbehandlungen. Die Stiftung Warentest gewichtet die Zahnersatzleistungen mit 90 %, was die Bedeutung dieses Bereichs unterstreicht.

Prüfen Sie zusätzlich den GOZ-Faktor: Tarife mit mindestens 3,5-fachem Satz decken die üblichen Zahnarzt-Honorare ab. Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, bevor Sie sich entscheiden.

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn Ihr aktueller Tarif eine niedrige Erstattungsquote oder eine lange Zahnstaffel hat. Liegt die Erstattung unter 80 % für Zahnersatz, verschenken Sie bei einer Krone für 900 Euro schnell mehrere Hundert Euro.

Allerdings beginnt beim neuen Tarif die Zahnstaffel von vorn. Im ersten Jahr ist die Erstattung dann wieder auf 900 bis 1.750 Euro begrenzt, je nach Anbieter. Wer in den nächsten zwei bis drei Jahren eine teure Behandlung plant, sollte diesen Punkt einkalkulieren.

Lassen Sie sich vor dem Wechsel einen konkreten Heil- und Kostenplan erstellen. Vergleichen Sie damit die Erstattung des neuen Tarifs inklusive Zahnstaffel mit Ihrem bestehenden Vertrag.

Ja, in vielen Faellen ist ein Abschluss möglich. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich. Der SDK ZAHN 90 etwa akzeptiert Versicherte mit bis zu vier fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Beim Janitos JA dental 75plus liegt die Grenze bei einem fehlenden Zahn.

Manche Tarife schließen fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus, versichern aber den restlichen Zahnbestand. Die Gesundheitsfragen im Antrag sind dabei entscheidend: Falsche Angaben können später zur Leistungsverweigerung führen.

Prüfen Sie die Gesundheitsfragen verschiedener Tarife, bevor Sie einen Antrag stellen. Der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 hat mit nur einer Gesundheitsfrage (bestehende Prothese) die niedrigste Einstiegshuerde am Markt.

Die Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattungssumme in den ersten Versicherungsjahren. Im ersten Jahr erstatten Tarife in der Regel zwischen 900 und 1.750 Euro, danach steigt die Grenze jährlich. Ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung bei den meisten Anbietern.

Eine Wartezeit würde bedeuten, dass der Tarif in den ersten Monaten gar nicht leistet. Die meisten aktuellen Zahnzusatzversicherungen verzichten allerdings auf eine allgemeine Wartezeit. Der Schutz beginnt direkt nach Vertragsabschluss, nur eben mit der Zahnstaffel als Obergrenze.

Achten Sie beim Vergleich auf die Zahnstaffel-Höhe im ersten und zweiten Jahr. Das ist die relevante Einschränkung, nicht eine Wartezeit.

Tarife mit Altersrückstellungen legen einen Teil Ihres Beitrags zurück, um spätere Beitragsanpassungen zu dämpfen. Der Monatsbeitrag ist dafür von Anfang an etwas höher als bei vergleichbaren Tarifen ohne Rückstellungen.

Ob sich das lohnt, hängt von der geplanten Vertragsdauer ab. Wer den Tarif über 20 Jahre oder länger halten möchte, profitiert von stabiler werdenden Beiträgen im Alter. Bei einer kürzeren Laufzeit von unter zehn Jahren zahlen Sie die Rückstellungen mit, ohne den vollen Vorteil zu nutzen.

Vergleichen Sie Tarife mit und ohne Altersrückstellungen für Ihr aktuelles Alter und schätzen Sie Ihre voraussichtliche Vertragslaufzeit ein. So sehen Sie, welche Variante langfristig günstiger ist.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist auch dann möglich, wenn eine Behandlung angeraten wurde. Allerdings wird genau diese Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt bei allen Tarifen am Markt.

Die Gesundheitsfragen im Antrag erfassen offenen Behandlungsbedarf. Typische Fragen lauten: "Offener oder angeratener Behandlungsbedarf?" Antworten Sie hier nicht wahrheitsgemäß, riskieren Sie eine Leistungsverweigerung bei späterer Inanspruchnahme.

Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, solange kein Behandlungsbedarf besteht. So sichern Sie sich den vollen Schutz für zukuenftige Behandlungen ohne Einschränkungen.

Ja, Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand.

Der steuerliche Vorteil hängt davon ab, ob der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist. Bei vielen Arbeitnehmern ist das der Fall, sodass der tatsächliche Steuervorteil gering ausfällt oder ganz entfällt.

Tragen Sie die Beiträge trotzdem in Ihre Steuererklärung ein. Im günstigsten Fall reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Ihre jährlichen Beiträge finden Sie auf der Bescheinigung Ihres Versicherers.

Die Frage stellt sich in der Praxis selten, denn die meisten aktuellen Tarife haben ohnehin keine allgemeine Wartezeit. Der Versicherungsschutz greift direkt nach Vertragsabschluss, nur die Zahnstaffel begrenzt die Erstattungshöhe in den ersten Jahren.

Relevant wird das Thema, wenn Sie einen der wenigen Tarife mit Wartezeit in Betracht ziehen. In diesem Fall würden Sie in den ersten Monaten keinen Versicherungsschutz haben, selbst wenn eine Behandlung nötig wird. Für die Mehrheit der 285 von der Stiftung Warentest geprüften Tarife gilt diese Einschränkung nicht.

Prüfen Sie im Tarifvergleich, ob unter "Wartezeit" tatsächlich eine Wartezeit oder eine Zahnstaffel gemeint ist. Die Zahnstaffel ist die übliche Einschränkung, nicht eine Wartezeit.

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